Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verena Friedel Fotografie

73529 Schwäbisch Gmünd

0176 567 93 2 93

fotografie@verena-friedel.de

www.verena-friedel.de

im Folgenden Fotografin

Geltung

  1. Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle der Fotografin erteil­ten Aufträge.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung/Leistung oder des Angebots der Auftraggeber gegenüber der Fotografin.
  3. Wenn die Auftraggeber den AGB widersprechen wollen, ist dies schriftlich binnen 14 Tagen zu erklären.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erlangen keine Gültigkeit, es sei denn die Fotografin erkennt diese schriftlich an.

Dateien/ Aufnahmen

  1. “Aufnahmen” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen.
  2. Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt immer bei der Fotografin.

(i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz)

  1. Die RAW-Daten (Roh-Daten) bleiben Eigentum der Fotografin.
  2. Die Auftraggeber erhalten die gekauften Dateien bearbeitet in digitaler Form als JPG per gesichertem Link. Oder in einer anderen, vorher vereinbarten Form

(Fotobuch, Abzüge, Stick, …)

  1. Eine Herausgabe der RAW-Daten an die Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
  2. Die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigungdes Auf­trags zu vernichten.
  3. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeber.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte

  1. Die Auftraggeber erwerben die Fotoaufnahmen in digitaler oder entsprechend vereinbarter Form.
  2. Die Auftraggeber erwerben zusätzlich das Recht, die Aufnahmen auf privaten Webseiten und im eigenen Social-Media-Profil online zu stellen. Hierbei sind die Auftraggeber auf die Beachtung der Rechter anderer Personen (Dritter) selbst verantwortlich und stellt die Fotografin von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
  3. Die Auftraggeber sind verpflichtet, beiAufnahmen der Fotografin im Inter­net elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin und erfolgen grundsätzlich nur gegen ein angemessenes Honorar.

Das gilt besonders für:

  • Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
  1. Die nachträgliche Bear­beitung von Aufnahmen der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­bung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagenist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.
  2. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, die ihr eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an die Fotografin.

 

 

Produktion/ Bildbearbeitung

  1. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eigekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  2. Die Auftraggeber kennen den fotografischenund bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Aufnahmen in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

 

 

Druckerzeugnisse

  1. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben.
  2. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängelnmüssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit mö
  3. Bei Nachbestel­lun­gen von Druckerzeugnissen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurchnicht berechtigt.
  4. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Aufnahmen in Eigen­ver­ant­wor­tung durch die Auftraggeber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.
  5. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Aufnahmen nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

 

 

Lieferzeit

  1. Nach Vor­sortierung stellt die Fotografin den Auftraggeber eine geschützte Onlinegalerie zur Ver­fü­gung, in welcher sich die Auftraggeber die entsprechen­den Aufnahmen zur Bear­beitung auswählen können.
  • Die vorsortierten Bilder werden nach 1 Woche zur Verfügung gestellt.
  1. Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Aufnahmen durch die Fotografin voll­ständig bear­beitet.
  2. Gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens gelten foglende Lieferzeiten:
    • Die Lieferung der Bilder/Bilddateien erfolgt innerhalb von 3 Arbeitswochen.
    • Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Arbeitswochen.
    • Die Lieferung eines Albums beträgt ca. 6 Wochen.
    • Alles gerechnet ab dem Tag des Bilderaussuchens.
  1. Sollte die Fotografin in dieser Zeit Betriebsurlaub haben, verlängert sich die Lieferzeit ggf. um die Dauer des Betriebsurlaubes.

 

 

Honorar

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

Preise

  1. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung der Fotografin und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
  2. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig. Zahlbar innerhalb 14 Tagen.
  3. Ohne fristgerechte Anzahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung des Termins.
  4. Verena Friedel Fotografie; Kreissparkasse Ostalb; DE54 6145 0050 1001 3884 07
  5. Die Farhtkosten werden mit 0,40 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. (15 km ab Schwäbisch Gmünd – Bettringen inklusive)
  6. § 19 Ustg wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  7. Weiten die Auftraggeber den Umfang der fotografischen Arbeit während der Ausführung aus, beträgt der Stundensatz der Fotografin 120 €.

Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Fotografin sofort und ohne Abzüge fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Überweisung, bar oder PayPal.
  3. Die Auftraggeber geraten in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht.
  4. Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Aufnahmen Eigen­tum der Fotografin.

Nichtzustandekommen / Stornierung

  1. Sollte die Fotografin kurzfristig schwerwiegend erkranken, wird sie sich bemühen, für

Ersatz zu sorgen, sofern ihr dies möglich ist. Sollte der schlimmste Fall eintreten und es ist nicht möglich einen Ersatz zu organisieren, wird den Auftraggebern die Anzahlung erstattet.

  1. Stornieren die Auftraggeber den Auftrag, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar zu. Dies wird wie folgt berech­net:
    • bis 2 Monate vor dem gebuchten Termin ist die Stornierung kostenlos.
    • Storno ab 2 Monate vor gebuchtem Termin: 25% Stornogebühr
    • Storne 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 % Stornogebühr
    • ab 2 Tagen 100 % der vere­in­barten Gesamtsumme
  2. Kann die Hochzeit aufgrund von staatlichen oder gesetzlichen Vorgaben (z.B. Pandemieregelungen, Quarantäne, Lockdown oder Personenanzahl im Standesamt nicht statfinden oder nicht fotografisch begleitet werden, so erhalten die Auftraggeber die gesamte Anzahlung in Form eines Gutscheins zurück.
  3. Im Falle von Krankheit oder Quarantäne der Fotografin am Fotoshootingtag erhalten die Auftraggeber den gesamten Betrag zurück.

Haftungsausschluss

  1. Die Auftraggeber haften sowohl bei Personen-als auch bei Sachschäden am Privateigentum oder Eigentum Dritter.
  2. Die Fotografin weist auf Gefahren hin, übernimmt bei Unfällen und Schäden jedoch keine Haftung.

 

 

Vertraulichkeit

  1. Die Fotografin verpflichtet sich über alle im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Auftraggeber auf Grundladen des Vertrages bekannt gewordenen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  2. Die Auftraggeber sind verpflichtet über Kalkulationen und Angebote gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

Sonstiges zur Hochzeitsreportage

  1. Bei Hochzeitsreportagen ist der Fotografin (und, falls anwesend, ihres/ihrer AssistentIn) angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren. Die Pausen verlängern jedoch nicht den vereinarten gebuchten Zeitrahmen.
  2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten, wie z.B. Parkgebühren, Eintrittsgelder, …, sind nicht in der Vergütung enthalten und gehen zu Lasten der Auftraggeber.
  3. Während der Mahlzeiten werden keine Aufnahmen der Gäste gemacht.

Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlang als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwäbisch Gmünd

 

Stand der 01. Mai 2022